AGB

 
AGB – Ticketing

1 Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

1.1 Geltungsbereich der ATGB

1.1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder (Rückrunden-) Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“ ) vom 1. FC Union Berlin e.V. („Union“) oder von Union autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die von Union zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Stadion AN DER ALTEN FÖRSTEREI („Stadion“), es die denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).

Die Covid-19 Pandemie hat auch für die Ausrichtung von Fußballspielen weitreichende Konsequenzen. Diese ATGB regeln die besonderen Anforderungen, die im Rahmen einer Veranstaltung während des Sonderspielbetriebs der DFL auf Grund der Covid-19 Pandemie zu berücksichtigen sind (z.B. erheblich verringerte Stadion-Kapazität).

1.1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets von Union oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und Union diese ATGB Vorrang. Im Sonderspielbetrieb ist eine Ausgabe von Auswärtstickets nicht möglich.  

1.2 Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

1.2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen sind grundsätzlich in den Union-Zeughäusern des 1. FC Union Berlin e.V. oder bei einer von dieser autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 15 abgefragt werden. Für den Bezug von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können statt oder ergänzend zu den ATGB abweichende Bestimmungen gelten.

1.2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz der von Union (www.union-zeughaus.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Union ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Union bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 6) kommt der Vertrag zwischen Union und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

1.2.3 Offline-Bestellung: Im Fall der Offline-Ticketbestellung, insbesondere per E-Mail, per Telefax oder am Ticketschalter, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets für den Kunden (Ziffer 4) auf Grundlage dieser ATGB zustande.

1.2.4 Beschränkungen: Union behält sich vor, die insgesamt für den Bezug von Tickets im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

1.2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde auf dem Bestellformular seine Einwilligung erteilt hat, ist Union im Fall einer Auslastung der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen.

1.2.6 Besuchsrecht: Durch den Vertragsschluss mit Union oder mit einer autorisierten Verkaufsstelle über den Bezug eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en), welche ihm gem. des Auswahlprozesses nach Ziffer 2.3 zugeteilt wird, nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10 („Besuchsrecht“). Der 1.FC Union Berlin e.V. erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem er diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Union wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Stadion nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist.

1.3 Dauerkarte

1.3.1 Dauerkarte: Die Dauerkarte 2021/22 wird auf Grund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie unter besonderen Kaufbedingungen ausgegeben. Eine Saison-Dauerkarte 2021/2022 („Dauerkarte“) hat Gültigkeit vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 bzw. inklusive dem letzten Spieltag der Saison 2021/22. Sie berechtigt den Kunden zum Besuch von bis zu 17 Heimspielen des Clubs in der Saison 2021/2022. Die Anzahl der Spiele, welche der Kunde mit der Dauerkarte in der Saison 2021/2022 besuchen kann, ist bedingt durch die Anzahl derjenigen Spiele in der Saison 2021/22, die nicht unter Ausschluss oder Teilausschluss von Zuschauern gespielt werden müssen.

Eine Entscheidung, ob die Dauerkarte zum Besuch eines Spiels berechtigt, wird jeweils einzeln im Vorfeld des Spiels entschieden und ist abhängig von der Anzahl an Zuschauern, die zu jenem Heimspiel zugelassen wird („Kapazität“). Die Kapazität kann dabei auf Grund von behördlichen, verbandsrechtlichen oder sonstigen Gründen beschränkt werden. Übersteigt die Kapazität die Anzahl der vergebenen Dauerkarten ist jeder Dauerkarteninhaber zum Eintritt am Spieltag berechtigt. Unterschreitet die Kapazität die Anzahl an vergebenen Dauerkarten in einem Segment des Stadions, erfolgt eine Zuteilung der Plätze durch Union in Form eines automatisierten Auswahlprozesses.

Jeder Dauerkarteninhaber kann sich im Vorfeld eines Spiels zur Teilnahme am Auswahlverfahren registrieren; genauere Infos zu dieser Registrierung sind der "Information zum Sonderspielbetrieb“ zu entnehmen. Beim Auswahlprozess (Losverfahren) wählt ein Computer nach dem Zufallsprinzip diejenigen Dauerkarteninhaber aus dem Gesamtpool der registrierten Dauerkarteninhaber aus, welche zum Eintritt am Spieltag berechtigt sind. Der Auswahlprozess erfolgt mehrere Tage vor dem Spieltag. Im Einzelfall kann der Auswahlprozess auch erst sehr kurzfristig vor dem Spieltag stattfinden, zum Beispiel, wenn die zugelassene Kapazität aufgrund behördlicher Auflagen unmittelbar vor dem Spiel geändert wird. Alle Dauerkarteninhaber werden über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.

Für jedes Spiel, für welches sich der Dauerkarteninhaber

           a) zu dem Auswahlprozess registriert hat und

           b) nach Durchführung des Auswahlprozesses jedoch kein Ticket erhält,

verbleibt die Gegenleistung in der Höhe von 1/17 des Preises der Dauerkarte dem Kunden als Gutscheinwert, welchen er am Ende der Saison 2021/22 im Zeughaus von Union z.B. zum Erwerb von Fanartikeln (oder anderen angebotenen Leistungen) einsetzen kann.

Union ist berechtigt, dem Kunden gegebenenfalls auch einen anderen Platz zuzuweisen. Details zu dem Auswahlprozess sind der "Information zum Sonderspielbetrieb“ bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs zu entnehmen.

Dauerkarten werden personalisiert ausgegeben. Ein Zutritt zum Stadion ist deswegen nur mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) möglich. Eine entsprechende Kontrolle findet vor dem Eintritt zum Stadion statt. Die Höhe des Kaufpreises, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs, einsehbar unter https://www.union-zeughaus.de/union-berlin/Synway/ByParams/text5/D/FAQs.html#faq2.

1.3.2 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs: Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden („Umsetzung“) und/oder die Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Vertragspartei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.9 und/oder 10.10 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.

1.4 Ermäßigte Tickets

1.4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 12 Jahren („Kindertickets“), Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50%, Rentner, Arbeitslose sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Einzelheiten richten sich der jeweils gültigen Preisliste des Clubs.

1.4.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

1.4.3 Kindertickets: Kindertickets können auch während des Sonderspielbetriebs zusammen mit einem Ticket für Volljährige erworben werden. Achtung: Es kann aber weder bei der Bestellung noch bei der Platzzuteilung im Stadion sichergestellt werden, dass das Kind und der dazugehörige Volljährige nebeneinander platziert werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Volljährigen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.

1.4.4 Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden.

1.5 Zahlungsmodalitäten

1.5.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils für die Veranstaltungen gültigen Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. PayPal, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann Union dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

1.5.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist Union berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt Union vorbehalten.

1.6 Versand und Hinterlegung

1.6.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch Union.

1.6.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an dem hierfür am Stadion eingerichteten Service-Center bzw. Counter zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Union kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen.

1.7 Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

1.7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb einer Woche nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer Offline-Ticketbestellung gemäß Ziffer 1.2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 1.6.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 1.7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt Union dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz von Union.

1.7.2 Defekt: Im Fall des Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets oder Dauerkarten sperrt Union das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden, es sei denn, Union oder von Union beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.

1.7.3 Abhandenkommen: Union ist über das Abhandenkommen von im Union-Zeughaus oder an einer autorisierten Verkaufsstelle erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Union ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird von Union eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet Union Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

1.8 Rücknahme und Erstattung

1.8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn Union Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Union bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

1.8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 2.9.3 zulässig.

1.8.3 Verlegung oder Veranstaltungsabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, Union trifft nachweislich ein Verschulden für die örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung.

1.8.4 Wiederholung: Im Fall einer Wiederholung gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung, das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

1.8.5 Veranstaltungsabsage und Zuschauerausschluss: Die Dauerkarte 2021/22 wird auf Grund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie unter besonderen Kaufbedingungen ausgegeben. Bei ersatzloser Absage eines Spiels oder bei einem Spiel, das nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, besteht kein Recht des Kunden auf Zutritt zum Stadion. Gleiches gilt für den Fall, in dem der Kunde an dem Auswahlprozess gem. Ziffer 2.3 teilnimmt, jedoch kein Ticket zugesprochen bekommt. In beiden Fällen verbleibt dem Kunden der jeweilige Gegenwert des Spiels (1/17 des Kaufpreises) als Gutschein-Wert, welchen er am Ende der Saison 2021/22 im Zeughaus von Union z.B. zum Erwerb von Fanartikeln (oder anderen angebotenen Leistungen) einsetzen kann. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde im Rahmen des Auswahlprozesses eine Karte für das jeweilige Spiel zugeordnet bekommt, diese aber am Spieltag nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall besteht ausdrücklich kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung des Kaufpreises. In jedem Fall erfolgt keine Erstattung von Service-, Vorverkaufs- und Versandgebühren.
 

1.9 Nutzung und Weitergabe

1.9.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen, zur Durchsetzung von Zutrittsverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Zuschauer mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse von Union und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

1.9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein Union überlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht von Union autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten, und/oder zu verkaufen.

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Veranstaltungstag oder über mehrere Veranstaltungstage verteilt, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Union kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

g) durch Union ausgehändigte Tickets nachträglich in jeglicher Form zu verändern

1.9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinn der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und

a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform von Union (https://www.union-zeughaus.de/resale.html) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt oder

b) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und Union einverstanden ist und Union unter Nennung des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.

1.9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 dieser ATGB und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist Union berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,

c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und /oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen.

e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte , z.B. die mit einer Mitgliedschaft bei Union bzw. in offiziellen Fanclubs von Union verbundenen Vorzugsrechte nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft bei Union zu kündigen, und/oder

f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

1.10 Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion

Achtung: Sonderregelung für die Saison 2021/2022:

Auf Grund der COVID 19-Pandemie können zu den Spieltagen ggfs. nur Teile der Gesamtkapazität des Stadions genutzt und nur eine beschränkte Anzahl an Zuschauern am Spieltag der Zutritt ins Stadion gewährt werden. Abhängig vom Sicherheits- und Hygienekonzept der Behörden, der DFL und von Union wird ein Zutritt zum Stadion gegebenenfalls von der Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests abhängig gemacht. Gem. Ziffer 10.3 lit. d) ist die Nicht-Vorlage eines erforderlichen aktuellen negativen Corona-Test ein sachlicher Grund, um den Karteninhaber den Zutritt zum Stadion am Spieltag zu verweigern.    

1.10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten und im Internet unter www.fc-union-berlin.de/stadion/stadionordnung/ einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

1.10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht Union oder von Union beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von Union, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an einer Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

1.10.3 Zutrittsrecht: Ein Ticketinhaber ist nur zum Stadionzutritt berechtigt, wenn er ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.2.6 erworben hat, d.h. insbesondere ein gültiges bzw. elektronisch frei geschaltetes Ticket besitzt, und einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen von Union und/oder dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn

a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände unterziehen zu lassen,

b) der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder

c) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist (z.B. im Fall von personalisierten Tickets), der das Ticket von Union oder seinen autorisierten Verkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 1.9.3 vor.

d) an Spieltagen, an denen die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests Bedingung für den Zutritt zum Stadion ist, dieser aktuelle negative Corona-Test beim Zutritt zum Stadion nicht zusammen mit einem dazugehörigen gültigen Lichtbildausweis vorgelegt wird.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

1.10.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung von Union oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte und/oder Umsetzung der Corona-Schutzkonzepte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

1.10.5 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

1.10.6 Fanblocks: Die Blöcke E-J (Sektor 2) sowie die Blöcke K-T (Sektor 3) und die Blöcke U-X (Sektor 4) im Stadion sind der Heimbereich der Fans von Union („Heimbereich“). Da Union aus Sicherheitsgründen zur Trennung von Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“) aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. Union, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

1.10.7 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und einer effektiven Strafverfolgung wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden vom Club vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

1.10.8 Ungebührliches Verhalten: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter von Union, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern.

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei Union veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen von Union, sind Union, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt

  • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.

Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist  untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen,  oder sonstige aus zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke (sofern nicht im Stadion gekauft), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.

e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung von Union und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung von Union ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Union. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung von Union Bild-, Ton und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder über Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps und/oder anderen Medien (einschließlich Mobil Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Union oder von Union autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Union weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Union weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ermächtigt werden kann, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziierung mit Union, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Union oder von Union autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich

(i) eine derartige Assoziierung durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,

(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 -m und/oder größerem Durchmesser als 3-m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2-qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

1.10.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann Union ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 10.8, Absatz 1 dieser ATGB entsprechend der Regelung in Ziffer 9.4 dieser ATGB die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

1.10.10 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 10.8, Absatz 1 und den Sanktionen gemäß Ziffer 10.9 dieser ATGB ein auf das örtliche Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung.

1.10.11 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 10.8, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder der Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände, kann Union, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Deutscher Fußball-Bund e.V., Union of European Football Associations (UEFA)), oder Behörden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Union bzw. der Gastclub ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben des höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass Union bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für Union bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

1.11 Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Union oder von Union oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. §23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

1.12 Vertragsstrafe

1.12.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.8 dieser ATGB, ist Union ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

1.12.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

2.13 Auszahlung von Mehrerlösen

1.13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

1.13.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).

1.14 Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Union, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

1.15 Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:

1.FC Union Berlin e.V.
Zeughaus Waldseite
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin

Telefon: 030 65 66 88 100

zeughaus@fc-union-berlin.de
http://www.fc-union-berlin.de

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Union nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

1.16 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.16.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

1.16.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz von Union.

1.16.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Berlin vereinbart.

1.17 Ergänzungen und Änderungen

Union ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt Union hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.

1.18 Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

 

Stand: Juli 2021

 
AGB – Ticketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen über Tickets bzw. Reisen zu Auswärtsspielen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Eintrittskarten und Beförderungsleistungen zu Auswärtsspielen der Mannschaften des 1. FC Union Berlin. Vermittler dieser Leistungen ist der 1. FC Union Berlin e.V., An der Wuhlheide 263, 12555 Berlin (nachfolgend Union).

1. Eintrittskarten

Zu ausgewählten Spielen bietet Union die Möglichkeit an, Fahrten mit Eintrittskarte zu buchen. Eine Bestellung der Eintrittskarte ist in jedem Fall verbindlich und muss vom Besteller auch bei Nichtreise des Bestellers bezahlt werden.

2. Fahrten mit Flug, Bus oder Zug - Vertragsschluss / Fälligkeit der Zahlung

2.1. Zu ausgewählten Auswärtsreisen bietet Union die Beförderung mit Flug, Bus oder Zug an (nachfolgend „Fanreise“). Ein Beförderungsvertrag kommt bei Buchung oder Kauf des Tickets und dem die Beförderungsleistung buchenden Ticketerwerber (nachfolgend „Reisender“) zustande.

2.2. Die offizielle Internetseite von Union sowie etwaige andere Werbung und Hinweise von Union auf Beförderungsleistungen enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Reisenden. Diese Bestellung stellt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot des Reisenden dar. Der Vertrag kommt durch Erklärung der Annahme durch Union zustande.

2.3. Die Zahlung des Beförderungsentgeltes ist mit Abschluss des Vertrages über die Beförderungsleistungen fällig. Das Beförderungsentgelt muss vom Reisenden unter Angabe der Buchungsnummer auf das angegebene Konto überwiesen werden. Eine verspätete Zahlung führt zur Löschung der Buchung. Union behält sich dann das Recht auf Schadensersatz vor.

3. Verhalten auf der Fanreise

3.1. Auf der Fanreise ist der Reisende den Weisungen der Vertreter von Union sowie der Vertreter des Beförderungsunternehmens unterworfen.

3.2. Das Mitführen von Glasflaschen ist bei Fahrten in Flugzeugen und Zügen verboten. Das Rauchen ist nur mit Zustimmung und in Absprache des eingesetzten Beförderungsunternehmens gestattet.

3.3. Dem Reisenden ist es untersagt, auf der Fanreise Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können von Vertretern von Union und anderen autorisierten Personen bis zum Ende der Fanreise in Verwahrung genommen werden.

3.4. Weiterhin ist es dem Reisenden untersagt, während der Fanreise musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen, die die Regeln der GEMA verletzen.

3.5. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 3.3. oder 3.4. verwirkt der Reisende eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Union bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

4. Stornierung der Fanreise – nicht kostenfrei!

4.1. Union räumt dem Reisenden freiwillig die Möglichkeit ein, von dem Beförderungsvertrag zurückzutreten. Stornokosten siehe Ziffer 4.3. Die Regelungen zum Rücktritt nach Ziffer 4 dieser AGB lassen die gesetzlichen Rücktrittsregelungen unberührt.

4.2. Der Rücktritt nach Ziffer 4 dieser AGB durch den Reisenden muss schriftlich gegenüber Union erklärt werden (E-Mail ist ausreichend).

4.3. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 4 dieser AGB durch den Reisenden hat der Reisende zeitlich gestaffelte Stornierungskosten zu zahlen. Die Stornierungskosten errechnen sich wie folgt: Bei Busreisen: Kein kostenfreier Rücktritt! • bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises • vom 13. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtreise: 100 % des Reisepreises Bei Flug- und Zugreisen: Kein kostenfreier Rücktritt! • bis 28 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises • vom 27. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtreise: 100 % des Reisepreises

4.4. Eine Stornierung der Eintrittskarte ist nicht möglich.

4.5. Union kann von der Durchführung der Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 35 Personen bei Reisen im Fanbus, 500 Personen bei Reisen im Fanzug und bei Flugreisen („Fanflieger“) 75% der Maximalauslastung der gebuchten Chartermaschine zum Rücktrittszeitpunkt. Soll die Fanreise mit einem Bus erfolgen, ist der Rücktritt durch das Reiseunternehmen bis 3 Tage vor Reiseantritt möglich; soll die Fanreise mit der Bahn erfolgen, ist der Rücktritt durch das Reiseunternehmen bis 7 Tage vor Reiseantritt möglich, erfolgt die Reise per Flug kann das Reiseunternehmen bis 3 Tage vor Reiseantritt zurücktreten. Die Regelungen zum Rücktritt nach Ziffer 4 dieser AGB lassen die gesetzlichen Rücktrittsregelungen unberührt.

4.6. Der Rücktritt nach Ziffer 4.5 dieser AGB wird durch Union durch Bekanntgabe auf seiner offiziellen Internetseite erklärt.

4.7. Der Reisepreis wird im Falle des Rücktritts durch Union nach Ziffer 4 dieses Vertrages ohne Abzug erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche des Reisenden wegen des Rücktritts des Beförderungsunternehmens nach Ziffer 4 dieses Vertrages bestehen nicht.

5. Umfang der Haftung von Union bei Ticketvermittlung und Beförderungen

5.1. Die Haftung von Union, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von Union für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Union, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von Union für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber bzw. Reisende vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Union ausgeschlossen.

5.2. Soweit die Haftung für Schäden in Ziffer 5.1 begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Union.

6. Datenverarbeitung/Datenschutz

6.1. Union bearbeitet die personenbezogenen Daten, die der Ticketerwerber bzw. der Reisende ihm gegenüber mitteilt, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, genutzt und listenmäßig erfasst.

6.2. Union ist berechtigt, die durch den Ticketerwerber bzw. Reisenden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die Union mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Union ist darüber hinaus berechtigt, die durch den Ticketerwerber mitgeteilten Daten nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten, sowie zur Verfolgung von Straftaten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BDSG.

7. Kontakt

Bestellungen, Anfragen, Beanstandungen und sonstige Korrespondenz bezüglich der Eintrittskarten bzw. der Beförderungen können an folgende Anschrift gerichtet werden: 1. FC Union Berlin e.V. An der Wuhlheide 263 12555 Berlin; Telefon: 030-656688100 E-Mail: zeughaus@fc-union-berlin.de

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.2. Handelt es sich bei dem Ticketerwerber bzw. Reisenden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Berlin zuständige Gericht.

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